NIS2: Die Rolle der Kooperationsgruppe

Die Kooperationsgruppe wurde durch die NIS2-Richtlinie eingerichtet, um die strategische Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Cybersicherheit zu unterstützen und zu erleichtern.

Das Hauptziel besteht darin, Vertrauen aufzubauen sowie die Fähigkeiten und Strategien zur Cybersicherheit in der gesamten EU zu verbessern. Das Verständnis der Funktionsweise dieses Gremiums ist für Unternehmen nützlich, die ihren eigenen Weg zur Konformität mit der NIS2-Richtlinie bewerten: Die strategischen Leitlinien, die die Gruppe erstellt, beeinflussen direkt die Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten von wesentlichen und wichtigen Einrichtungen fordern.

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Zusammensetzung:

  • Vertreter jedes Mitgliedstaats.
  • Vertreter der Europäischen Kommission.
  • Vertreter der ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit).
  • Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) nimmt als Beobachter teil.
  • Auch die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) und die gemäß dem Digital Operational Resilience Act (DORA) zuständigen Behörden können teilnehmen.

NIS2: Die Funktionen

Die Kooperationsgruppe verfügt über ein breites Mandat, das strategische Leitlinien, Politikentwicklung, Informationsaustausch und den Kapazitätsaufbau umfasst. Nachfolgend sind ihre Hauptfunktionen aufgeführt:

Strategische Ausrichtung und Politikentwicklung

  • Sie bietet den zuständigen Behörden Orientierung bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie.
  • Sie gibt Hinweise zur Entwicklung und Umsetzung von Strategien für die koordinierte Offenlegung von Schwachstellen.
  • Sie arbeitet mit der Kommission an neuen Cybersicherheitsinitiativen und an der Angleichung sektoraler Cybersicherheitsvorschriften zusammen.
  • Sie liefert der Kommission Input zu vorgeschlagenen delegierten Rechtsakten oder Durchführungsrechtsakten gemäß der NIS2-Richtlinie.

Informationsaustausch und Zusammenarbeit

  • Sie erleichtert den Austausch bewährter Verfahren und Informationen über die Umsetzung der NIS2-Richtlinie. Dies umfasst Informationen zu Cyberbedrohungen, Vorfällen, Schwachstellen, Beinahe-Vorfällen, Sensibilisierungsinitiativen, Schulungsaktivitäten, Übungen, Kompetenzentwicklung, Standards und technischen Spezifikationen sowie die Identifizierung wesentlicher und wichtiger Einrichtungen.
  • Sie teilt bewährte Verfahren und Informationen mit den Institutionen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der EU.
  • Sie tauscht Ansichten über die Umsetzung von EU-Rechtsakten mit Cybersicherheitsbestimmungen aus.
  • Sie erörtert Berichte über Peer-Reviews und entwickelt Schlussfolgerungen und Empfehlungen.
  • Sie bewertet regelmäßig die Entwicklung von Cyberbedrohungen oder -vorfällen, wie etwa Ransomware.
  • Sie hält regelmäßig Treffen mit Akteuren des Privatsektors ab, um die Aktivitäten der Gruppe zu erörtern und Input zu neuen strategischen Herausforderungen zu sammeln.

NIS2: Management von Cyberkrisen

  • Sie bietet dem CSIRT-Netzwerk (Computer Security Incident Response Teams) und EU-CyCLONe strategische Orientierung zu spezifischen aufkommenden Themen.
  • Sie tauscht Ansichten über Strategien für Maßnahmen nach großflächigen Cybervorfällen und -krisen aus, basierend auf den Erkenntnissen aus dem CSIRT-Netzwerk und EU-CyCLONe.
  • Sie erörtert Fälle gegenseitiger Unterstützung, einschließlich Erfahrungen und Ergebnissen grenzüberschreitender gemeinsamer Aufsichtsmaßnahmen.
  • Auf Anfrage eines oder mehrerer Mitgliedstaaten befasst sie sich mit spezifischen Ersuchen um gegenseitige Unterstützung.

NIS2: Weitere Verantwortlichkeiten

Berichte:

Die Kooperationsgruppe legt der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat Berichte über die auf strategischer Ebene und durch Peer-Reviews gewonnenen Erfahrungen vor.

Operative Modalitäten:

  • Die Kooperationsgruppe arbeitet auf der Grundlage zweijähriger Arbeitsprogramme.
  • Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte erlassen, die die für das Funktionieren der Gruppe erforderlichen Verfahrensbestimmungen festlegen.
  • Die Mitgliedstaaten sind dafür verantwortlich, die effektive, effiziente und sichere Zusammenarbeit ihrer Vertreter in der Kooperationsgruppe zu gewährleisten.
  • Die Gruppe kann beim CSIRT-Netzwerk technische Berichte zu ausgewählten Themen anfordern.

Die Kooperationsgruppe spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung der Zusammenarbeit und der Harmonisierung der Cybersicherheitsbemühungen in der gesamten EU. Dank ihrer vielfältigen Funktionen trägt sie dazu bei, ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union zu erreichen, im Einklang mit dem Hauptziel der NIS2-Richtlinie.

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